Alle meine Kursangebote sind nach § 20 SGB V anerkannt
Rückentraining
Rückenschule
Rückengesundheit Kinder
Rückengesundheit Vielsitzer
Rückengesundheit körperlich beanspruchte Berufsgruppen
Faszientraining
Beckenbodentraining
Functional Training
Kiefer und Augen entspannen
Halswirbelsäulenfitness
Gymnastik mit Gefühl
Feldenkrais für den Rücken
Yoga für den Rücken
Tai Chi & Qigong für den Rücken
Progressive Muskelentspannung
Es handelt sich um zertifizierte Kurse der Gesundheitsförderung
Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen pro Kalenderjahr
zwei Kurse mit mindestens 75 € Zuschuss pro Kurs
Häufig gestellte Fragen...
Für welche Kurse erhalte ich einen Krankenkassenzuschuss?
Die anerkannten Kurse sowie auch die Kursleiter
müssen bei der ZPP zertifiziert sind.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention verwaltet
alle Kursangebote mit Krankenkassenzuschuss.
Ist ein Kurs bei der ZPP gelistet erhält er automatisch
einen gesetzlichen Krankenkassenzuschuss.
Benötige ich ein ärztliches Attest für die Kursteilnahme?
Für die Kursteilnahme wird KEIN ärztliches Attest im Vorfeld benötigt.
Es handelt sich um eine primärpräventive Kursmaßnahme,
bei der auch "gesunde Personen" teilnehmen können!
Kann ich Reha-Sport, eine Rehabilitation / Krankengymnastik
und zeitgleich einen Gesundheitskurs absolvieren?
Die Abrechnung und das Budget für Gesundheitskurse
ist UNABHÄNGIG von rehabilitativen oder therapeutischen Maßnahmen.
Der Zuschuss bleibt auch bei einer Durchführung
von anderen Maßnahmen erhalten.
Wie erhalte ich meinen Krankenkassenzuschuss?
Voraussetzung für den Zuschuss durch die Krankenkasse
ist die Teilnahme am Kurs (80 %) sowie die Zahung der Kursgebühr.
Sie erhalten bei Kursende eine Teilnahmebescheinigung
für die Rückerstattung bei Ihrer Kasse.
Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?
Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen
zwei Kurse pro Jahr mit mindestens 75 €.
Vereinzelt haben Krankenkassen Ihren Kurszuschuss
auch auf 100 € bis 250 € erhöht.
Auf der Internetpräsenz Ihrer Krankenkasse
finden Sie Angaben zum Kurszuschuss.
In welchem Zusammenhang ist KEIN ZUCHUSS möglich?
Sofern Sie Ihr Budget im Bereich § 20 SGB V
bereits mit anderen Kursen oder
einer Gesundheitsreise nach § 20 verbraucht haben
ist in diesem Jahr kein Zuschuss möglich.
Erkundigen Sie sich in diesen Fällen bitten bei Ihrer Krankenkasse!