Alle meine Kursangebote sind nach § 20 SGB V anerkannt

 

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 Rückentraining

 

Rückenschule

 

Rückengesundheit Kinder

 

Rückengesundheit Vielsitzer

 

Rückengesundheit körperlich beanspruchte Berufsgruppen

 

Faszientraining

 

Beckenbodentraining

 

Functional Training

 

Kiefer und Augen entspannen

 

Halswirbelsäulenfitness

 

Gymnastik mit Gefühl

 

Feldenkrais für den Rücken

 

Yoga für den Rücken

 

Tai Chi & Qigong für den Rücken

 

Progressive Muskelentspannung

 

 

Es handelt sich um zertifizierte Kurse der Gesundheitsförderung

 

Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen pro Kalenderjahr

zwei Kurse mit mindestens 75 € Zuschuss pro Kurs

 

 

Häufig gestellte Fragen...

 

Für welche Kurse erhalte ich einen Krankenkassenzuschuss?

Die anerkannten Kurse sowie auch die Kursleiter

müssen bei der ZPP zertifiziert sind.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention verwaltet

alle Kursangebote mit Krankenkassenzuschuss.

Ist ein Kurs bei der ZPP gelistet erhält er automatisch

einen gesetzlichen Krankenkassenzuschuss.

 

Benötige ich ein ärztliches Attest für die Kursteilnahme?

Für die Kursteilnahme wird KEIN ärztliches Attest im Vorfeld benötigt.

Es handelt sich um eine primärpräventive Kursmaßnahme,

bei der auch "gesunde Personen" teilnehmen können!

 

Kann ich Reha-Sport, eine Rehabilitation / Krankengymnastik

und zeitgleich einen Gesundheitskurs absolvieren?

Die Abrechnung und das Budget für Gesundheitskurse

ist UNABHÄNGIG von rehabilitativen oder therapeutischen Maßnahmen.

Der Zuschuss bleibt auch bei einer Durchführung

von anderen Maßnahmen erhalten.

 

Wie erhalte ich meinen Krankenkassenzuschuss?

Voraussetzung für den Zuschuss durch die Krankenkasse

ist die Teilnahme am Kurs (80 %) sowie die Zahung der Kursgebühr.

Sie erhalten bei Kursende eine Teilnahmebescheinigung

für die Rückerstattung bei Ihrer Kasse.

 

Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen

zwei Kurse pro Jahr mit mindestens 75 €.

Vereinzelt haben Krankenkassen Ihren Kurszuschuss

auch auf 100 € bis 250 € erhöht.

Auf der Internetpräsenz Ihrer Krankenkasse

finden Sie Angaben zum Kurszuschuss.

 

In welchem Zusammenhang ist KEIN ZUCHUSS möglich?

Sofern Sie Ihr Budget im Bereich § 20 SGB V

bereits mit anderen Kursen oder

einer Gesundheitsreise nach § 20 verbraucht haben

ist in diesem Jahr kein Zuschuss möglich.

Erkundigen Sie sich in diesen Fällen bitten bei Ihrer Krankenkasse!

 

 

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