Alle meine Kursangebote sind nach § 20 SGB V anerkannt

 

Es handelt sich um zertifizierte Kurse der Gesundheitsförderung

 

Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen pro Kalenderjahr

zwei Kurse mit mindestens 75 € Zuschuss pro Kurs

 

Häufig gestellte Fragen...

 

Für welche Kurse erhalte ich einen Krankenkassenzuschuss?

Die anerkannten Kurse sowie auch die Kursleiter müssen bei der ZPP zertifiziert sind.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention verwaltet alle Kursangebote mit Krankenkassenzuschuss.

Ist ein Kurs bei der ZPP gelistet erhält er automatisch einen gesetzlichen Krankenkassenzuschuss.

 

Benötige ich ein ärztliches Attest für die Kursteilnahme?

Für die Kursteilnahme wird KEIN ärztliches Attest im Vorfeld benötigt.

Es handelt sich um eine primärpräventive Kursmaßnahme,

bei der auch völlig gesunde und beschwerdefreie Personen teilnehmen können!

 

Kann ich Reha-Sport, eine Rehabilitation oder Krankengymnastik

und zeitgleich einen Gesundheitskurs / Präventionskurs absolvieren?

Die Abrechnung und das Budget für Gesundheitskurse / Präventionskurse

ist UNABHÄNGIG von rehabilitativen oder therapeutischen Maßnahmen.

Der Zuschuss bleibt auch bei einer Durchführung von anderen Maßnahmen erhalten.

 

Wie erhalte ich meinen Krankenkassenzuschuss?

Voraussetzung für den Zuschuss durch die Krankenkasse

ist die Teilnahme am Kurs (80 %) sowie die Zahung der Kursgebühr.

Sie erhalten bei Kursende eine Teilnahmebescheinigung für die Rückerstattung bei Ihrer Kasse.

 

Wie hoch ist der Zuschuss meiner Krankenkasse?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zwei Kurse pro Jahr mit mindestens 75 €.

Vereinzelt haben Krankenkassen Ihren Kurszuschuss auch auf 100 € bis 150 € erhöht.

Auf der Internetpräsenz Ihrer Krankenkasse finden Sie Angaben zum Kurszuschuss.

 

In welchem Zusammenhang ist KEIN ZUCHUSS möglich?

Sofern Sie Ihr Budget im Bereich § 20 SGB V bereits mit anderen Kursen oder

einer Gesundheitsreise nach § 20 verbraucht haben ist in diesem Jahr kein Zuschuss möglich.

Erkundigen Sie sich in diesen Fällen bitten bei Ihrer Krankenkasse!

 

 

Zum Vergößern bitte auf das Bild klicken:

 

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